iOnArt Logo - dark

iOnArt e.U.

Anschrift: Schönbrunnerstraße 149/12, 1050 Wien, Austria
Telefon: +43 (0) 194 63 006
E-Mail: contact@ionart.at
Web: www.ionart.at

Firmensitz: Vienna

Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Rechtsform: e.U.
Geschäftsführer: Philipp Netolitzky
Firmenbuchgericht: Vienna
Firmenbuchnr.: 370239 w
UID: ATU 66784633
Gewerberechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung

www.ris.bka.gv.at

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe Textilwaren- und Sportartikelhandel.

Allgemeine Nutzungsbedingungen (kurz „NUTZUNGSBEDINGUNGEN“)

iOnArt e.U. Stand: 01.01.2010

1. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. iOnArt behält sich das Recht vor, diese NUTZUNGSBEDINGUNGEN jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne gesonderte Verständigung des Nutzers zu ändern. Bei Nutzung der Internet-Plattform gilt die Zustimmung des Nutzers zu den geänderten NUTZUNGSBEDINGUNGEN als erteilt.

2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN oder AGB von Nutzern haben keine Geltung, auch wenn diesen von iOnArt nicht ausdrücklich widersprochen wird.

3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen iOnArt e.U. und dem Kunden gelten  ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel.

4. Der Kunde erkennt die ausschließliche Geltung der AGB von iOnArt für die gesamte Geschäftsbeziehung an. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt iOnArt nicht an, es sei denn, die Geschäftsleitung von iOnArt hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Tritt der Kunde durch Nutzung der Website in Geschäftsbeziehung mit iOnArt, erkennt er die AGB als Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und iOnArt an.

5. iOnArt ist bemüht, den Nutzern die Dienstleistungen ohne Unterbrechung oder Verzögerungen zur Verfügung zu stellen; dies wird jedoch nicht garantiert. iOnArt behält sich vor, aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen die Dienstleistungen auszusetzen, zu beschränken, den angebotenen Dienst oder Teile davon ohne Angabe von Gründen einzustellen. iOnArt übernimmt daher keinerlei Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Verlust oder Löschung, Viren, Missbrauch, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten oder für direkte oder indirekte Schäden, die sonst durch die Nutzung der Daten oder des Online-Dienstes entstehen.

6. Soweit der Zugang auf Grund einer Maßnahme zur Wartung, Instandsetzung, Änderung oder Verbesserung der Plattform oder sonstigen auch im Interesse der Nutzer liegenden Gründen vorübergehend beschränkt oder unterbrochen wird, ist iOnArt bemüht, dies frühzeitig im Voraus durch geeignete Hinweise anzukündigen und derartige Maßnahmen zu niedrig frequentierten Zeiten vorzunehmen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT

1. Die Darstellung der Produkte im Rahmen des Online-Shops stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme findet erst statt, wenn Sie eine E-Mail von uns erhalten, mit der wir den Versand der Ware oder den Auftrag bestätigen. Wir können Ihre Bestellung innerhalb von fünf Werktagen annehmen.

2. Sie haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag in deutscher oder englischer Sprache abzuschließen. Bestell- und Geschäftssprache ist ebenfalls wahlweise Deutsch oder Englisch.

3. Kann iOnArt das Angebot des Kunden nicht annehmen oder sind gewisse Produkte der Bestellung nicht mehr verfügbar, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

4. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist iOnArt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Alle Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Falls der Lieferant von iOnArt trotz vertraglicher Verpflichtung iOnArt nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist iOnArt ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird innerhalb von 14 Werktagen (wobei Samstag nicht als Werktage zählt) rückerstattet oder auf Wunsch auf andere Waren aufgerechnet.

6. Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von 21 Tagen. Wenn der Wert der entsprechenden Bestellung unter 40€ liegt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts sind im Folgenden aufgeführt:


WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 21 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn dir die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
iOn Art e.U.
Schönbrunnerstraße 149/12
A-1050 Wien

E-Mail: contact@ionart.at

Die Waren sind zu senden an:
iOn Art e.U.
Schönbrunnerstraße 149/12
A-1050 Wien

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kannst du uns die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, musst du uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen musst du Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Wenn der Wert der entsprechenden Bestellung unter 40 Euro liegt, hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für dich mit der Absendung deiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind. Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

Kostentragungsvereinbarung
Wird vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, sind die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vom Kunden selbst zu tragen, wenn der Wert der entsprechenden Bestellung unter 40€ liegt. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

7. Erfüllungsort für Unternehmergeschäfte ist unser Firmenstandort.

§ 3 LIEFERUNG

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

2. Die Lieferung erfolgt per Standard POST (Österreichische Post AG), DHL – GO GREEN, HERMES.AT oder Express oder Nachnahme.

3. Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde oder die Zustelladresse nicht korrekt angegeben wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

4. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort der Lieferung erfolgt. Mit der Übergabe an den Kunden, geht die Gefahr auf den Kunden über.

5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat iOn Art nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen iOnArt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige hoheitliche Eingriffe gleich, und zwar einerlei, ob sie bei iOnArt oder bei einem Lieferanten von iOnArt eintreten.

6. Vom Eintritt eines Ereignisses der höheren Gewalt, das eine bevorstehende Lieferung behindern wird, haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Geliefert wird weltweit, wobei für gewisse Länder außerhalb Europas spezielle Sicherheitsprüfungen veranlasst werden müssen, bevor die Lieferung durchgeführt werden kann. Dies wird dann mit dem Kunden vorab abgeklärt.

 

§ 4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG

1. Alle Produktpreise von iOnArt enthalten die gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind in Euro ausgewiesen. Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich aller mit dem Versand entstehenden Spesen bis auf Widerruf.

2. Bei Kunden aus Ländern außerhalb der EU zieht iOnArt die Mehrwertsteuer ab. Die Abfuhr der länderspezifischen Einfuhr- und Umsatzsteuer obliegt dem Kunden und liegt nicht im Aufgabenbereich von iOnArt. Anfallende Zolltarife sind vom Kunden zu entrichten.

3. Der Kaufpreis wird unverzüglich mit der Bestellung fällig.

4. Der Kunde kann den Kaufpreis per Kreditkarte, Vorauskasse, Paypal und Paypal Express bezahlen. Eine Zahlung per Nachnahme ist ebenfalls in allen Ländern der europäischen Union möglich. Im Falle einer Zahlung per Nachnahme werden die anfallenden Versandgebühren ohne Aufschlag weiterverrechnet. Bei der Zahlungsart Paypal Express speichert iOnArt die bei Paypal hinterlegte Email-Adresse und Lieferadresse, um die Bestellung bearbeiten zu können. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, iOnArt Login-Daten anzufordern damit er seine Bestellung nachverfolgen kann.

5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist iOnArt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem, von der Österreichischen National Bank bekanntgegebenen, Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls iOnArt ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist iOnArt berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

§ 5 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von iOnArt anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von iOnArt.

 

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Gewährleistungsfrist erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese beträgt 2 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt des Warenerhalts.

2. Ansprüche gegen iOnArt aus einer allenfalls über Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Herstellergarantie sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche aus einer Herstellergarantie stehen dem Kunden nur gegenüber dem Hersteller, der die Garantie zugesagt hat, zu.

3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung durch Gebrauch.

4. Liegt ein von iOnArt zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist iOnArt nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist iOnArt zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die iOnArt zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

5. Tritt ein Gewährleistungsfall bei einem, im Onlineshop erworbenes Produkt auf, so kann der Kunde die Ware an die angegebene Kontaktadresse zurücksenden. Stellt sich heraus, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, verrechnet !On Art dem Kunden den entstandenen Aufwand.

6. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.

 

§ 8 HAFTUNG

1. Weitere Ansprüche des Kunden gegen iOnArt als die in § 7 geregelten Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. iOnArt haftet somit nicht für Schäden, die nicht direkt am Liefergegenstand selbst entstanden sind und insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von iOnArt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

2. Die Haftungsbeschränkung aus § 8 Abs.1 gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.

3. iOnArt haftet nicht dafür, dass die von ihrer Website angebotenen Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass gespeicherte Daten erhalten bleiben.

 

§ 9 LINKS UND VERWEISE

Die von iOnArt gesetzten Links auf fremde Seiten stellen nur Wegweiser zu diesen Seiten dar; sie werden daher mittels externer Links in eigenen Browserfenstern dargestellt. iOnArt identifiziert sich nicht mit den Inhalten der Seiten auf die verwiesen wird und übernimmt für diese keine Haftung.

§ 10 INFORMATIONSPFLICHTEN

Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ist der Kunde verpflichtet iOnArt diese Änderung unverzüglich durch Änderung der Angaben mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail- Adresse, an, so kann iOnArt, soweit ein Vertrag zu Stande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

1. Es gilt österreichisches Recht.

2. Es ist auf alle Rechtsgeschäfte zwischen iOnArt und dem Kunden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

3. Für Konsumenten i.S.d. Art. 5 EVÜ gelten deren nationale zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen, es sei denn, die jeweiligen österreichischen Bestimmungen sind für den Konsumenten günstiger.

4. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, dann ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten.

5. Hat der Kunde im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs.1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Kunden auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

 

§ 12 Sonstiges und SALVATORISCHE KLAUSEL

Werden einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten durchführbare und wirksame Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen entsprechen ebenfalls für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.  Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgehen hiervon. Bei Unwirksamkeit von Teilen der NUTZUNGSBEDINGUNGEN bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

Copyright, trademarks and other intellectual property rights

Any reproduction of the Content, the Services or part thereof must first be expressly agreed to by Us and clearly marked by You with Our copyright sign, as follows:

© iOnArt

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1    Die Agentur „iOnArt e.U. / ionart.at / iOnArt Agency“ (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3    Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4    Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6    Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

  1. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

  1. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde  die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1    Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2    Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3  Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4  Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5    Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6    Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7    Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8    Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung  befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2    Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3    Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1    Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  1. Termine

6.1    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2    Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3    Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Vorzeitige Auflösung

7.1    Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a)      die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  1. b)      der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  1. c)      berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  1. Honorar

8.1    Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von €2500, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3    Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4    Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1    Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4    Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5    Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1  Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2  Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3  Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4  Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5  Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6  Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

  1. Kennzeichnung

11.1  Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2  Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

  1. Gewährleistung

12.1  Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3  Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

  1. Haftung und Produkthaftung

13.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2  Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

  1. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefon oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

  1. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1  Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2  Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.